Code of Conduct

Code of Conduct

Präambel

ABS GmbH & Co. KG (nachfolgend ABS genannt) versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an seinem Standort Teil der Staaten und deren Gesellschaften, in denen ABS tätig ist. ABS folgt dem Grundverständnis des „ehrbaren Kaufmanns“ und bekennt sich zu seiner Verantwortung als Unternehmen.

• ABS beobachtet die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen seiner geschäftlichen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft und ist bestrebt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.
• ABS handelt im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien, verhält sich rechtskonform und beachtet insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie im
Folgenden festgehalten sind.
• ABS steht für die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und wird im Rahmen seiner jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um  der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen seinen Unternehmensstandorten im In- und Ausland nachzukommen. Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird ABS nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.

 

Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität
ABS verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen. ABS verhält sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend.
ABS respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen ABS tätig ist. Dabei achtet ABS das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden. ABS orientiert sein unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. ABS baut auf einen freien und fairen Welthandel.

 

Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche
ABS lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. ABS handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.

 

Fairer Wettbewerb
ABS tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. ABS duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt.
Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt ABS ab.

 

Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum
ABS respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit. ABS schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. ABS respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.

 

Wahren von Verbraucherinteressen
Soweit Produkte und Leistungen von ABS die Interessen von Verbrauchern betreffen, werden geeignete Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit und Qualität der Produkte oder Leistungen gewährleisten. ABS stellt dabei sicher, dass die Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen. Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigt ABS die Verbraucherinteressen, indem die rechtlichen Vorgaben für faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken und Verbraucheraufklärung angewendet werden.

 

Ökologische Verantwortung und Verpflichtung
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein übt ABS seine geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.

 

Schutz von Umwelt und Klima
ABS nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. ABS arbeitet daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden. ABS wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an
gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:
• Sach- / fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung
• Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen
• Minimieren von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase)
• Schonen natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und Fördern der Kreislaufwirtschaft
• Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten;
• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an den Unternehmensstandorten.

 

Tier- und Artenschutz
ABS beachtet die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt und richtet sein unternehmerisches Handeln danach aus. Die Haltung und Nutzung
von Tieren müssen den geltenden gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist hierbei
Richtschnur.

 

Menschenrechte und Arbeitsstandards
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet ABS die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind.
ABS orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct aufgeführt sind. In allen Geschäftsaktivitäten ist ABS bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. ABS erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt ABS hierbei seine Lieferanten.

 

Beschäftigungsverhältnisse
ABS behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. ABS lehnt jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung
oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab.
ABS wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende
Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern. Den
Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche
Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und
Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur
Verfügung zu stellen.
ABS respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmer, ihr
Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist
zu beenden.

 

Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer
ABS toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche
Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt ABS keine Personen
unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine
Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen organisiert. ABS erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über
angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit
zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle
erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die
Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu
beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit,
Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.

 

Ablehnen von Zwangsarbeit
ABS lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche
Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder
sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen
unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten
Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.

 

Grundsätze der Vergütung
ABS wendet die gesetzlichen oder – soweit anwendbar – tarifvertraglichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an. ABS stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende gesetzliche, ggf. der tariflich festgelegte oder branchenüblichen Mindestlohn nicht unterschritten wird. In Ländern oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achtet ABS darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen. Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von ABS nicht geduldet.

 

Arbeitszeiten
ABS wendet die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an.
ABS achtet darauf, dass
• die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nichtüberschritten wird,
• Arbeitszeitregelungen eingehalten werden

 

Koalitionsfreiheit
ABS respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, sucht ABS für seine Mitarbeitenden sachgerechte Kompromisse.

 

Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot
ABS schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich [Unternehmen] zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion
oder Weltanschauung ab. ABS lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.

 

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
ABS beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. ABS sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (vermeiden von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Dritter zu erhalten.

 

Michael Seger
Geschäftsführung